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Glossar

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Gesamtplanverfahren

Das Verwaltungsverfahren wurde 2005 von den bayerischen Bezirken mit dem Ziel einer Hilfegewährung eingeführt, die den Menschen mit Behinderungen und seinen individuellen Bedarf in den Mittelpunkt stellt.

Das Verfahren baut auf eine typisierte und umfassende Bedarfsermittlung auf, die gemeinsam mit den Betroffenen und dem potentiellen Leistungsanbieter durchzuführen ist.

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