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An der Rechtslage hat sich nichts geändert

München, den Datum: 18.05.2016
Gesundheit

Zur Debatte um das Projekt „Wohnen im Viertel": Ambulante Pflege fällt weiterhin in finanzielle Zuständigkeit der Stadt München

In der Debatte um das Projekt „Wohnen im Viertel" in München sieht der Bezirk Oberbayern unverändert die Stadt München in finanzieller Verantwortung. Nach Auffassung des Bezirks ist die Landeshauptstadt als örtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig für die Leistungen für ältere Menschen, die in ihrer Wohnung ambulante Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung erhalten.

Aus Sicht des Bezirks Oberbayern hat sich an der Rechtslage für pflegebedürftige Menschen und Pflegedienste nichts geändert. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist der Bezirk für die stationäre Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen zuständig. Darüber hinaus ist er auch verantwortlich für die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dieser Verantwortung wird der Bezirk Oberbayern auch im Projekt Wohnen im Viertel gerecht, wenn die dort unterstützten Menschen auf Grund einer Behinderung Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe haben.

Dem gegenüber sind nach der geltenden Rechtslage die Landkreise und kreisfreien Städte, so auch die Landeshauptstadt München, als örtliche Träger der Sozialhilfe für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Darunter fallen ambulante pflegerische Leistungen sowie hauswirtschaftliche Unterstützung, die – wie zum Beispiel im Projekt Wohnen im Viertel – in der Wohnung des Pflegebedürftigen erbracht werden.

Der Bezirk Oberbayern weist darauf hin, dass daheim lebende, pflegebedürftige ältere Menschen nicht automatisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und damit einen Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe haben.